Infotafel

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Der Frost kommt!

 

Am Montag, 27.11.2023 wird das Wasser abgestellt.

Bitte die Hauptventile zudrehen!

Beim Ablesen der Wasserzähler ist uns aufgefallen, dass in vielen Zählerschächten Wasser steht. Bitte vor dem Wintereinbruch kontrollieren und auf jeden Fall das Wasser entfernen.

Dabei Schachtrand und Deckeldichtung reinigen! Anleitung dazu auf der Webseite.

 

Der Vorstand



12.11.2023

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15.01.2023

25.10.2021
23.04.2020
Update
03.04.2022
Download PDF

Bitte beachten Sie, dass die Vorschriften je nach der Lage der Pandemie ständig angepasst werden! Die Links zu aktuellen Vorschriften finden Sie im unteren Teil des Abschnitts.

Zusammen gegen Corona Corona-Regeln in NRW Bußgeldkatalog
25.02.2021

Liebe Gartenfreunde!


Um der Diskussion bezüglich des Wasserverbrauchs ein Ende zu setzen, möchten wir sowohl den Befürworter als auch den Gegnern von Badespaß im Garten noch einen Auszug aus der Gartenordnung zitieren:


(2.7.4) Planschbecken


Der Bau und das Aufstellen von Schwimmbeckenanlagen jeder Größenordnung und Ausführung sind nicht gestattet. Bestehende Schwimmbecken haben keinen Bestandsschutz und sind zu beseitigen.

Ein handelsübliches Planschbecken bis max. 3,5m Durchmesser bzw. 10 m² und einer Höhe von max. 80 cm kann ohne Antrag und Erlaubnis aufgestellt werden. Das Aufstellen ist nur im Zeitraum vom 01.05. bis 30.09. eines jeden Jahres gestattet.

Gefüllt werden dürfen die Planschbecken ausschließlich mit Wasser ohne chemische Zusätze.



Das sollte man lesen!
Zeit Magazin.
Ein Kommentar von Johannes Schneider über die Kleingärten.
Kreisverband Kölner Gartenfreunde e. V. - Außentore müssen offen bleiben
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